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Wie kann ich die Gebäudeversicherung kündigen?Die Gebäudeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zu Vertragsablauf schriftlich kündigen. Kommt es bei Ihrer Gebäudeversicherung zu eine Beitragserhöhung (ohne dass sich im Vergleich die Leistungen verbessern), können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Mitteilung ausserordentlich zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung kündigen. Wenn ein Schaden vom Versicherer reguliert worden ist, haben Sie ebenfalls einen Monat Zeit Ihre Wohngebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. In diesem Fall sollten Sie zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, da dem Versicherungsunternehmen die Beiträge bis dahin zustehen. Wenn Sie ein Haus kaufen, geht die Gebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf Sie über. Sie können aber innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Egal aus welchen Gründen Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen möchten, beachten Sie bitte, dass dies immer in schriftlicher Form und wenn möglich per Einschreiben oder Fax geschieht.
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