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Was ist im Schadensfall bei der Gebäudeversicherung zu beachten?Ein Schadensfall ist innerhalb einer Woche der Gebäudeversicherung mitzuteilen. Zudem sind Sie verpflichtet, alles zu unternehmen um einen Schaden zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten. Die Schadensanzeige muss vollständig und wahrheitsgemäß an den Versicherer weitergeleitet werden. Ansonsten kann er die Leistung verweigern. Sollten Bilder, Rechnungen oder Kostenvoranschläge nötig sein, sind diese an die Gebäudeversicherung weiterzuleiten. Hier können Sie einen Gebäudeversicherung Schaden melden. Weitere Informationen: Jetzt online vergleichen und sparen!
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