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Eigentümerwechsel GebäudeversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
EigentümerwechselBei einem Eigentümerwechsel, geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser muss dies dann umgehend der Gebäudeversicherung melden. Wenn der neue Eigentümer diese Gebäudeversicherung nicht weiterführen möchte, kann er diese innerhalb von 4 Wochen nach Kauf schriftlich kündigen.
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