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Elementarschäden Elementarschaden GebäudeversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
Elementarschäden, ElementarschadenAls Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben, oder Überschwemmung verursacht wurden. Diese sind in der Gebäudeversicherung im Regelfall nicht versichert, können aber teilweise gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.
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