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Entschädigung GebäudeversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
EntschädigungGrundsätzlich ist die Gesamt- Entschädigung je Versicherungsfall auf die Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt in der Gebäudeversicherung jedoch nur dann, wenn nicht zum Gleitenden Neuwert versichert wurde. Marktüblich ist, dass die Kosten (wie Aufräumungs-, Bewegungs- und Abbruchkosten) dann nur bis 5 % der Versicherungssumme versichert sind. Bei der Gleitenden Neuwertversicherung werden die marktüblichen 5 % aus der Versicherungssumme 1914 berechnet und mit dem Gleitenden Neuwertfaktor multipliziert. Dadurch werden auch die versicherten Kosten an die sich ändernden Baupreise angepasst. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die vom Versicherer angeordnet wurden, werden vom Versicherer ohne Einschränkung voll übernommen. Fazit: Sie sollten die Gebäudeversicherung als Gleitende Neuwertversicherung abschliessen.
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