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Feuer GebäudeversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
FeuerUnter Feuer versteht man in der Gebäudeversicherung, wenn dieses ohne einen bestimmungsgemässen Herd entstanden ist, oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Weiter Informationen hierzu finden Sie unter Brand.
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