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Gefahrenerhöhung GebäudeversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
GefahrenerhöhungDie Beiträge für die Gebäudeversicherung werden je nach Risiko des Gebäudes berechnet. Sollte nach Antragstellung eine Gefahrenerhöhung eintreten (aufbringen einer feuergefährlichen Verkleidung, Aufstellung eines Gerüstes ....), ist diese unverzüglich schriftlich der Gebäudeversicherung zu melden. Sollte dies versäumt werden, kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
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