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Neuwert GebäudeversicherungÜbersicht - A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z
NeuwertUnter Neuwert versteht man in der Gebäudeversicherung den Wiederherstellungs-, bzw. Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles. Im Gegensatz dazu würde der Kunde beim Ersatz nach Zeitwert durch Alter, Abnutzung und Gebrauch eine sehr viel geringere Entschädigung erhalten.
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